Mittwoch, 22. Oktober 2014


Michelsberg-Rechtsstreit wegen Waldnutzung

Zwischen den Jesuiten und den Dörfern Schönau und Mahlberg gab es hinsichtlich der Waldnutzung am Michelsberg  in den Jahren 1715-1721 einen langjährigen Rechtsstreit.Die Jesuitenakten im Gymnasialarchiv zu Münstereifel und die Manderscheid-Blankenheim`schen Akten in Dülmen bieten so viel Material darüber,dass sich ein kurzgefasster klarer Überblick gewinnen lässt.
Seit mehreren Jahrhunderten, jedenfalls aber seit langer Zeit  vor dem Jahre 1632 übten die Eingesessenen der Gemeinden Schönau und Mahlberg in den Wäldern, die den Michaelsberg und die angrenzenden Höhen bedeckten, ein altes Gewohnheitsrecht aus. Sie trieben ihr Vieh dorthin auf die Weide und benutzten das Holz,das die Stürme zu Boden rissen für ihre Zwecke.Es ist nicht genau bekannt,ob die Jesuiten bis zum Jahre 1715 dieses Recht stillschweigend duldeten. Zu dieser Zeit aber scheinen besonders die Mahlberger ihre Nutzungsrechte überschritten und sich auch andere Bäume angeeignet zu haben, sogar solche, die für die nötige Reparatur der Kapelle zu fällen waren.Daher erheben die Jesuiten am 11.Mai 1715 zunächst Klage bei dem Vogt in Münstereifel wegen Holzfrevels und benennen u.a. einen gewissen Peter Spilles aus Mahlberg als den Hauptübeltäter. Sie erzielen auch eine vorläufige Verfügung, in der den Beklagten bei Strafe von drei Goldgulden verboten wird, ferneres Holz aus den Büschen zu entnehmen oder ihr Vieh dorthin zu treiben. Aber es scheint nicht viel genutzt zu haben,denn am 27. Januar 1718 entschließen sich die Jesuiten zu der förmlichen Klage auf Aufhebung des Holzungs- und Weiderechtes der Gemeinden Schönau und Mahlberg vor dem Hauptgericht zu Münstereifel. Sie berufen sich besonders darauf,dass für sie ein Jahr nach Übergabe der St. Michaelskapelle ein besonderes Dokument vom 18.August 1633 im Auftrage des damaligen Amtmannes zu Münstereifel, sowie des Vogtes und der Schöffen von Münstereifel durch den vereideten Geschichtsschreiber Philipp Koilhaß  ausgefertigt worden sei,als Besitztitel eines bestimmten Bezirkes um die Kapelle herum. Dieser Bezirk sei damals "abgerahmt und abgesteint"worden. Die beklagten Gemeinden aber weigerten die Anerkennung und betonten nachdrücklich ihr altes Recht mit dem Erbieten, es durch die Zeugnisse der ältesten Leute zu erweisen. Mehr als zwei Jahre lang flogen nun die üblichen scharfen Schriftsätze hin und her, Erst am 24. Oktober 1720 entschloss sich das Gericht zu einer Ortsbesichtigung.Es wurden auch drei Marksteine gefunden, aber keine "raihn" mehr und dem Gericht blieb es zweifelhaft, ob diese Steine wirklich den Kapellenbezirk abgegrenzt hätten. Auch die Aussagen der Zeugen, besonders des Peter Oberhaus und des Peter Beyer von Esch und des Göddert Miessen von Mahlberg schienen mehr zu Gunsten der Gemeinde zu sprechen, während zwei weitere Zeugen Georg Staab und Wilhelm Schroder von Mahlberg eher das Recht der Jesuiten bestätigten. Somit senkte ich die Wage der Gerechtigkeit langsam auf die Seite der Gemeinden, und obgleich die Jesuiten ihre Ansprüche mit allen juristischen Gründen verfochten, die Hilfe des Grafen von Blankenheim abriefen und dazu noch betonten,dass nach ihrer Überzeugung ein verständiger und mit dem doppelten Salze des Wissens und des Gewissens begabter Richter( duplici sale scientiae et conscientiae) dem hl. Michael niemals sein patrimonium (Erbe) absprechen könne,unterlagen sie doch.Der Spruch des Gerichtes vom Jahre 1721 (ausgefertigt durch E. Keissenheim, Licentiaten der Rechte) lautet dahin, dass den Gemeinden Schönau und Mahlberg das Recht zustehe,das Abfall-und Windschlagholz zu ihrem Gebrauche zu holen und auch das Vieh in den Büschen weiden zu lassen. Dagegen sei es den Klägern ausdrücklich vorbehalten, alles für die Kapelle erforderliche Bau- und Brandholz zu entnehmen.

1812 drohte durch die Franzosen die Gefahr, den Dienst auf dem Michaelsberge einzustellen und die Kapelle abzubrechen. Pfarrer Müller von Schönau ersucht am 7. Mai 1812 den Bischof Verdolet von Aachen, die Michaelskapelle  doch für das 45 Häuser zählende Dorf Mahlberg zu konservieren, weil zur Winterszeit in der entlegenen Eifel, bei hohem Schnee und grimmiger Kälte weder die alten Leute noch die Kinder zur Pfarrkirche kommen könnten. Sie bäten deshalb, die Kapelle wenigstens als Oratorium zu erhalten, besonders da sie auch in "civiler " Weise merkwürdig sei,indem man von ihr aus durch ihre äußerst hohe Lage die ganze Eifel aufnehmen (geometrisch) könne. Man würde auch für die Wohlfahrt unseres durchlauchigsten Monarchen Kaiser Napoleon, sowie auch für seine bischöflichen Gnaden fromme Herzensseufzer zu dem Throne des Allmächtigen absenden.
Die Eingabe ist von 19 Kirchenräten unterzeichnet, darunter sechs von Effelsberg und sieben von Mutscheidt. Die Schönauer Namen sind: Joseph Müller, Johann Lingscheid, Johann Müller und Johann Schneichels. Die beiden Mahlberger heißen Johann Peter Raaff und Johann Hintersträter.
                                         
                                 Bronzeinschrift Liegeois( Lütticher) aus napoleonischer Zeit

Am 8. Mai 1936 zerstörte ein durch Blitzeinschlag verursachter Brand die Kapelle. Infolge des sog. Kulturkampfes zwischen der katholischen Kirche und dem Staat Preussen blieb sie für lange Zeit Ruine.
Im Jahre 1845 wird in Mahlberg als Ortsvorsteher Schröder genannt.Der Gemeindevorsteher Schröder war auch Polizeibeamter von Mahlberg. Nach dem Brand der St. Michaelskapelle blieb die Kapelle zunächst Ruine.Es kam zwischen dem Ortsvorsteher und dem damaligen Schönauer Pfarrer Hübbers zu einem Streit, da dieser eine von ihm als Polizeibeamter verschlossene Tür gewaltsam ausheben ließ.
                       
                            Holzschnitt Haus Willems ( Winand ) vormals Schröder in Mahlberg

Erst am 1.Oktober 1860 um 9.00 Uhr erfolgte die feierliche Weihe der wiederaufgebauten Kapelle.
Am 29. September 1927 feierte die Kirchengemeinde mit den Dörfern der Nord- und Voreifel die 600-jährige Jubelfeier des St. Michaelsberges.

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