Dienstag, 9. Dezember 2014


Von der Zusammenlegung und Flurbereinigung im Höhengebiet

Ein Nachteil für die Bauernfamilien in der ganzen Eifel war früher die unendliche Zersplitterung und Zerstückelung des Grundbesitzes, insbesondere der Wiesen- und Ackerflächen.Es gab Tausende von Parzellen in der Eifel und davon auch viele im Höhengebiet des Amtes Münstereifel, die nur Zimmergröße erreichten.Der Eifeler mit einer großen Anzahl von Kindern verteilte sein Land unter diese vor seinem Tode. Es herrschte das sogenannte Anerbenrecht und es wurde im allgemeinen jeder Einzelbesitz  an Grundstücken in so viele Teile zerlegt, wie es Erbberechtigte gab.Die Teilung war eine schwierige Angelegenheit, da es große Unterschiede zwischen den einzelnen Parzellen gab.Man konnte sie meistens nur in gleichwertige Streifen teilen. Ausserdem führte dies zu unnötigen Kosten in Form von Vermessungs- und Grundbuchgebühren.
Nachdem ein junger Landwirt einen eigenen Hausstand gegründet hatte, begann das Zusammenkaufen  von zusätzlichem Land.Dies führte dann dazu, dass er zum Beispiel einen Morgen Land,den er in fünf, acht oder zehn Teilen kaufen musste,viel teurer bezahlte als für den Erwerb eines ganzen Stückes.Die starke Parzellierung ließ häufig nur schlechte und unbefestigte Zufahrtswege zu.
Zirmlich unwirtschaftlich war auch die Bewirtschaftung der kleinen Wiesen und Äcker.Damit die Landwirte eine Feldflur auch beackern konnten,herrschte wegen der Vielzahl kleiner Äcker und Parzellen sogenannter Flurzwang, d.h., es durften alle Fläche z.B. eines Hanggeländes oder Bergrückens nur mit der gleichen Feldfrucht bestellt werden( z.B. nur Roggen, Weizen oder Kartoffeln usw.).Die zerstückelten Parzellen waren nur selten von einem Weg aus erreichbar,so dass bei der Aussaat, Feldpflege und Ernte die angrenzenden Parzellen mitbefahren wurden.Die großen Wege zwischen den verstreuten Parzellen, das andauernde Anhalten und Umkehren beim Pflügen und Eggen, der Verlust von Saatgut und Kunstdünger beim Säen,die Streiterei mit Grundstücksnachbarn brachte großen Leerlauf. Als Beispiel sei die zerstückelte Gemarkung des Dorfes Mahlberg, dargestellt im Jahrbuch des Kreises Euskirchen von 1981,Seite 108, erwähnt. Daher betrieb das Kulturamt in den fünfziger-Jahren des letzten Jahrhunderts die Um- und Zusammenlegung mit der Flurbereinigung zur Verbesserung der Gesamtstruktur und der wirtschaftlichen Nutzfläche. Dies führte natürlich auch zu anfänglichem Unmut und Schwierigkeiten mit der betroffenen Einwohnerschaft.Durch die Flurbereinigung erhielten die Grundstücke,sowohl Felder, Wiesen als auch Waldungen, ihre jetzige Form und Größe bzw. Besitzzuteilung. Anm. 1 
Zusätzlich vernetzte man das Gebiet mit neuen Forst und Wirtschaftswegen.Auch sorgte man bei vielen Wiesen und Weiden für eine Qualitätsverbesserung, indem man den sumpfigen Boden durch Drainagen entwässerte und mäanderte Bachläufe begradigte bzw. kanalisierte sowie sog. Flutgräben anlegte. Diese Maßnahmen gingen jedoch zu Lasten des Naturschutzes und der Artenvielfalt und macht diese anderorts zum Teil wieder rückgängig.Durch  Rodungen von Waldflächen und Urbarmachung von Heide- und Ödland gewann man neues Ackerland mit guter Bodenqualität hinzu,z.B. in den Gemarkungen Ellert und der Kopnück. An der Kopnück und vereinzelt auch anderswo errichtete man neue Siedlungshöfe. Leider war das Ergebnis der Kultivierung u.a. auch der Verlust der Heideflächen der Mahlberger und der Sasserather Heide mit ihrem für diese Gegend einzigartigen Wacholderbüschen und seltenen Fauna.(s.Anm. 2).
Die Kosten für die Zusammenlegung gingen anteilsmäßig zu Lasten der Grundstücksbesitzer und zum Großteil die des Staates. Die neu geschaffenen Grundstücke stufte das Kulturamt in verschiedene Wertkategorien ein und teilte diese durch Losentscheid ihren neuen Besitzern zu, so dass nachher der Neubesitz wertmäßig dem früheren Grundstücksbesitz entsprach.
Die Zusammenlegung war auch wegen der fortschreitenden Technisierung und Mechanisierung der Landwirtschaft mit ihren modernen Maschinen unumgänglich.

 ( nach mündlichen Berichten einheimischen älteren Landwirten)

zu Anm. 1: s. Karte der Gemeinde Mahlberg aus dem Jahre 1956 im Heimatkalender Kreis Euskirchen von 1981, Seite 109

zu Anm. 2: s. Artikel des Verfassers in Eifeljahrbuch 1997

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